Koch Rechtsanwalt

Verbraucherrecht . Baurecht . Miet- und Wohnrecht . Familienrecht. Erbrecht . Versicherungsrecht

Team

WER WIR SIND

Von Anwalt Dieter Koch im Jahr 2004 gegründet, hat sich die Rechtsanwaltskanzlei in besonderem Maße auf Verbraucherschutz spezialisiert. Verbraucherschutz ist aber auch Unternehmerschutz: Aufgrund unserer besonderen Expertise im Konsumentenschutzrecht sehen wir uns auch als erster Ansprechpartner für Unternehmer. Gerade diese sind durch neueste verbraucherrechtliche Judikatur des Europäischen Gerichtshofs besonders gefordert und müssen sich im Rechtsverkehr mit Verbrauchern an völlig neue Spielregeln gewöhnen. Wir denken Verbraucherschutz neu – im Interesse der Verbraucher und Unternehmer.

Glühbirne

WAS WIR KÖNNEN

Durch die Fülle an nationalen und europäischen Rechtsvorschriften werden juristische Fragestellungen zunehmend komplexer. Unsere Juristen legen daher besonderen Wert auf ihre Spezialisierungen in einzelnen Rechtsgebieten. Das Team von Rechtsanwalt Dieter Koch bearbeitet seit nunmehr 20 Jahren Fälle im Versicherungsrecht, Liegenschaftsrecht und Erbrecht. Besonderer Fokus wird zudem auf das Baurecht, Miet- und Wohnrecht und Familienrecht gelegt. Als Full-Service Kanzlei stellen wir eine zielgerichtete Betreuung aller unserer Mandanten österreichweit sicher.

Verbraucher

VERBRAUCHER

Aktuelle Schwerpunkte:

  • Rückabwicklung Fremdwährungskredit / Geldwechselvertrag
  • Beratungsfehler bei variabel verzinsten Krediten
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Unzulässige Kosten bei Tilgungsträgern
  • Ungerechtfertigte Deckungsablehnung (Haushaltsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung)
  • Flugabsagen und Verspätungen
  • Baumängel
  • Vertretung geschädigter Wohnungseigentümer
Connection

UNTERNEHMER

Aktuelle Schwerpunkte:

  • Klauselkontrolle AGB und vorformulierte Vertragsbestimmungen anhand neuester EuGH-Judikatur (insbesondere C-625/21 Gupfinger Einrichtungsstudio GmbH)
  • Haftpflichtschäden und Haftpflichtversicherung
  • Gewährleistung „neu“
  • Vertragserrichtung (Kauf- und Bauträgerverträge, Gesellschaftsverträge, Unternehmenskaufvertrag)

Recht aktuell

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