Ihre Experten für Erbrecht im Raum Graz

Mag. Dieter Koch ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben. In der Kanzlei nördlich von Graz berät er Sie zur Testamentserstellung, zu Pflichtteilen und steht bei Erbstreitigkeiten an Ihrer Seite. Der erfahrene Rechtsanwalt berät Sie zu Verlassenschaften und führt Verlassenschaftsverfahren durch. Wir übernehmen das Aufsetzen von Testamenten für Sie, führen die Registrierung durch und verwahren Ihre letztwillige Verfügung nach Ihren Wünschen sicher und jederzeit verfügbar für Sie.

Ihr Rechtsanwalt ist für Ihre Fragen da und nimmt sich Zeit, Sie persönlich zu beraten. Vereinbaren Sie Ihren Termin in unserer Kanzlei.

Erbrecht, Verlassenschaft, Graz

Ihr Partner für Verlassenschaftsverfahren

Eine Verlassenschaft bezeichnet alle materiellen Güter, die ein Mensch bei seinem Ableben hinterlässt. Das können Aktiva, aber auch Passiva sein. Im Verlassenschaftsverfahren werden sämtliche Güter festgestellt, das Testament eingesehen, Erben ermittelt und informiert und der Nachlass eingeantwortet.

Als Ihr Anwalt für Erbrecht führe ich sämtliche Aufgaben mit hoher Sorgfalt durch, diese müssen nicht zwingend von einem Notar erledigt werden.

Gerne bin ich für Ihre Fragen da und begleite Sie auf dem gesamten Weg. Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, ein Erbe anzunehmen oder abzulehnen und führe die gesamte Abwicklung durch. Mag. Dieter Koch ist Ihr Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung in Sachen Erbrecht und Verlassenschaft. Rufen Sie uns auch aus Graz an, wir sind gerne für Sie da.

 

Testament und Erbe

Bei der Aufsetzung von letztwilligen Verfügungen beraten wir Sie gerne. Auf Wunsch übernehmen wir diese für Sie. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament registrieren zu lassen, so dass es im Falle eines Ablebens sofort zugeordnet werden kann. Wir verwahren die letztwillige Verfügung gerne für Sie sicher und jederzeit griffbereit.

Wird ein Erbe durch eine letztwillige Verfügung eingesetzt, kollidieren dessen Interessen oftmals mit jenen von Miterben und Pflichtteilsberechtigten.

Die Auseinandersetzung mit Pflichtteilsansprüchen und die Aufteilungen der Erbschaft nach Quoten bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Sollte es zu Erbstreitigkeiten kommen, sind wir für Ihre Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten – etwa zu Pflichtteilen - da. Wir vertreten Ihre Interessen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen und stehen voll und ganz auf Ihrer Seite. Rufen Sie uns auch aus Graz an, wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht und Verlassenschaft suchen.

 

Leistungen bei Ihrem Rechtsanwalt

Anwalt Mag. Dieter Koch bietet Ihnen in seiner Kanzlei nördlich bei Graz ein umfangreiches Leistungsspektrum. Der erfahrene Jurist und sein Team berät und vertritt Sie in Fragen zum Ehe- und Familienrecht, Mietrecht und Wohnrecht sowie im Liegenschaftsrecht. Mag. Koch ist für Sie da, wenn es um Schadenersatzrecht, Gewährleistungsrecht, Verbraucherschutz und Bankrecht geht. Er berät Sie zum Versicherungsrecht und übernimmt die Vertragserrichtung für Sie. Der Experte ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie mit dem Strafrecht oder Verwaltungs(straf)recht in Berührung kommen.

 

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online, wir sind gerne für Ihre Wünsche da und beraten Sie zu Ihren Fragen. Ihr Anwalt für Erbrecht und Verlassenschaften in Bruck/ Mur, Leoben und Graz.