Bankrecht

Fremdwährungskredit Rückabwicklung – Die VerbraucherKanzlei Rechtsanwalt Koch in Bruck an der Mur

Seit 2019 gibt es bedeutende Entwicklungen in der Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten. Missbräuchliche Wechselkursklauseln können angefochten werden, sodass Sie als Kreditnehmer Ihre Kreditschuld de facto nur im Umfang des erhaltenen Eurobetrag zurückzahlen müssen. Allfällige Wechselkursverluste verbleiben bei der Bank. Gerne beraten wir Sie persönlich und sind Ihnen beim Rückabwickeln von Krediten in Fremdwährung behilflich!

Ihre Experten für die Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten

Wir sind Ihr kompetenter und verlässlicher Anwalt für die Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten in Bruck an der Mur in der Steiermark sowie für ganz Österreich. Als Kreditnehmer können Sie nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ihren Kredit (z.B. Schweizer Franken, Yen) rückabwickeln und sich hierdurch Ihres bereits erlittenen Fremdwährungsverlusts bzw. Wechselkursrisikos entledigen. Somit können Kredite in Fremdwährungen mit missbräuchlichen Wechselkursklauseln zeitlich unbefristet angefochten bzw. rückabgewickelt werden. Fragen Sie uns – wir sind mit umfassenden Leistungen gerne Ihr Anwalt für die Rückabwicklung von Fremdwährungskrediten!

 

Fremdwährungskredit Rückabwicklung seit 2019

Die in den letzten Jahren als günstige Finanzierungsform bekannten Fremdwährungskredite haben sich, auf Grund gestiegener Währungskurse, als „Schuldenfalle“ für viele Kreditnehmer herausgestellt. Die neuen Entwicklungen: Der Inhalt einer missbräuchlichen Klausel darf grundsätzlich nicht durch ergänzende Vertragsauslegung modifiziert werden. Betrifft eine solche Bestimmung – was nach unseren Erfahrungen sehr häufig ist – den Hauptgegenstand eines Vertrags, kann dieser nicht mehr durchgeführt werden. Folglich können Verbraucher von einer Kreditrückabwicklung Gebrauch machen, wodurch der aushaftende Kreditbetrag, abzüglich bereits bezahlter Zinszahlungen, in Euro zurückzuzahlen wäre und allfällig erlittene Wechselkursverluste bei der Bank verblieben.

 

Was können Kreditnehmer bei rechtswidrigen Vertragsklauseln machen?

Enthält Ihr Kredit in Fremdwährung missbräuchliche oder nicht transparente Klauseln? Dann kann dies dazu führen, dass Sie als Kreditnehmer die Kreditschuld de facto nur im aufgenommenen Eurobetrag zurückzahlen müssen. Das Wechselkursrisiko läge dann bei der Bank! Auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Vertragsklauseln in Fremdwährungskrediten angemessen und verständlich gestaltet sein, und Kreditnehmer umfassend über das Risiko eines Vertragsabschlusses aufgeklärt werden. Wir prüfen, ob Vertragsklauseln den strengen Kriterien des EuGH entsprechen.

 

Unser Angebot für Sie

Unsere Kanzlei in Bruck an der Mur in der Steiermark verfügt über Erfahrung und Kompetenz in der Prüfung von Kreditverträgen. Durch die Vielzahl an Vertretungen in diesem Bereich hat die Rechtsanwaltskanzlei Koch umfassendes Know-how erworben. Innovatives Denken und der Blick über den Tellerrand ermöglichen es, neue Fragestellungen aufzuwerfen und dem Recht von Kreditnehmern österreichweit zum Durchbruch zu verhelfen. Wir vertreten Geschädigte aus ganz Österreich gegen österreichische Bankinstitute. Gerne prüfen wir Ihren Fremdwährungskreditvertrag auf missbräuchliche Vertragsklauseln und besprechen Ihre individuellen Möglichkeiten, Chancen und Risiken. Wir vertreten Sie in Bezug auf die Rückabwicklung von Frankenkrediten oder in anderer Fremdwährung kompetent und zuverlässig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verbraucherkreditrecht und Verbraucherschutz - Koch Rechtsanwalt in der Obersteiermark