Mit der aktuellen Entscheidung 8 Ob 78/25s hat nun auch der 8. Senat des OGH bestätigt, dass pauschale Kreditbearbeitungsgebühren und zahlreiche Zusatzspesen in Verbraucherkreditverträgen intransparent nach § 6 Abs 3 KSchG und daher unwirksam sind.
Damit liegt – nach den Entscheidungen des 1., 2. und 4. Senats – eine gefestigte, senatsübergreifende höchstgerichtliche Rechtsprechung vor. Die Banken – insbesondere die BAWAG P.S.K. – müssen bereits bezahlte Entgelte rückerstatten.