OGH und VfGH rütteln an Wertsicherungsklauseln: Nachdem der OGH bereits in einer vielbeachteten Entscheidung Betriebskostenklauseln für unwirksam erklärt hat, sorgt nun dessen Judikatur zu Wertsicherungsklauseln für große Aufregung. Der OGH hat 2023 entschieden, dass eine Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag gesetzeskonform ist, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass es in den ersten zwei Monaten keine Mieterhöhung gibt. Fehlt diese ausdrückliche Vereinbarung, ist die gesamte Klausel unwirksam.
📌Gut zu wissen: Ist die Wertsicherungsklausel unwirksam, können Mietzinserhöhungen zurückgefordert werden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Rechtsprechung kürzlich bestätigt: Das Konsumentenschutzgesetz darf solche Klauseln untersagen, wenn sie den Mieter gröblich benachteiligen.