Gewährleistungsrecht

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht kommt dann zur Anwendung, wenn die Leistung des Schuldners bereits bei der Erbringung Mängel aufweist. Wir stehen Ihnen von der ersten Beratung bis hin zu notwendigen Prozessen zuverlässig zur Seite und schöpfen alle Möglichkeiten aus, um Ihre Nachteile zu einem adäquaten Ausgleich zu führen.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Gewährleistungsrecht gehören:

  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen bei Kauf- und Werkverträgen
  • Führung von Bauprozessen
  • Fragestellungen zu Bankgarantie & Haftrücklass
  • Gewährleistung beim Kauf von Kraftfahrzeugen
  • Gewährleistung bei Bestellungen im Internet

 

Ihre Experten im Gewährleistungsrecht – Koch Rechtsanwalt