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Mietzins - und Räumungsprozesse . Vertragsprüfung. Wohnungseigentumsrecht

 

Sie sind Mieter einer Immobilie?

 

Dann empfehlen wir Ihnen, Ihren Mietvertrag durch unsere Kanzlei auf dessen Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. In vielen Fällen können wir gesetzwidrige Vertragsklauseln identifizieren, die für Sie nicht verbindlich sind. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Mietvertrag bereits vor mehreren Jahren unterschrieben haben sollten.

 

Häufige rechtswidrige und daher unwirksame Klauseln betreffen das Kündigungsrecht des Vermieters, die Entrichtung der Kaution, die Behebung von Schäden auf Kosten des Mieters, die Pflicht zum Ausmalen der Wohnung und das Verbot der Vornahme von Veränderungen an der Mietwohnung.

 

Aufgrund aktueller höchstgerichtlicher nationaler und europarechtlicher Judikatur sind zuletzt auch die Beurteilung von Wertsicherungsklauseln / Indexklauseln in den Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit gerückt. So hat der OGH in mittlerweile drei Verbandsverfahren die Verwendung solcher Klauseln in Mietverträgen für unzulässig erklärt. Für die Immobilienwirtschaft droht ein verheerendes Ergebnis: Den betroffenen Mietverträgen liegt keine Wertsicherungsklausel / Indexklausel mehr zu Grunde. Mieter können die zu viel bezahlten Beträge – also die Wertanpassung über dem ursprünglichen Mietzins – samt Verzinsung in Höhe von 4% p.a. zurückfordern. Die Überprüfung Ihres Mietvertrags kann somit nicht nur zu Rechtssicherheit, sondern auch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert führen.

 

Sie sind Vermieter einer Immobilie?

 

Dann sollten Sie vor Abschluss eines Mietvertrags mit Ihrem neuen Mieter besonderes Augenmerk auf eine Überprüfung der dem Mietvertrag zugrunde liegenden Vertragsklauseln legen.

 

Unsere Expertise im Mieterschutz erweist sich hier zugleich als Vermieterschutz: Oftmals erweist es sich als vorteilhaft, mit Vertragsklauseln nur die wesentlichen Punkte eines Vertrages klar und präzise zu regeln. Die inflationäre Verwendung von Vertragsklauseln und deren bloße Übernahme aus Vertragsschablonen kann zum Boomerang werden. Gelingt es nicht, alle Regelungen auf das konkrete Vertragsverhältnis bezogen mieterfreundlich zu gestalten, drohen wirtschaftliche Nachteile in ungeahntem Ausmaß.

 

Sie sind Wohnungseigentümer?

 

Wohnungseigentum ist das im Grundbuch eingetragene Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt – das ist eine Wohnung, ein Geschäftslokal, eine bestimmte Kellerräumlichkeit oder ein KFZ-Abstellplatz – ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen. In Beziehung zu den anderen Teilen der Liegenschaft ist der Wohnungseigentümer Miteigentümer.

 

Das fehlende Verständnis, Teilnehmer einer Gemeinschaft zu sein, kann zu vielen Missverständnissen führen. Viele Wohnungseigentümer meinen, als Eigentümer zu Handlungen berechtigt zu sein, ohne andere Miteigentümer fragen zu müssen. Gerade ihre Position als Miteigentümer verpflichtet sie jedoch, in manchen Bereichen das Einverständnis der Übrigen einzuholen, bevor Handlungen gesetzt werden. Das kann auch die Errichtung einer Ladestation samt Wallbox, einer Photovoltaikanlage oder einer Beschattung betreffen.

 

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich über verschiedene Aspekte des Wohnungseigentumsrechts vorab beraten, um Ihre Vorhaben rechtssicher umsetzen zu können.

Zu unseren Leistungen gehören auch:

  • Mietzins- und Räumungsprozesse
  • Unterstützung und Beratung bei allen Streitfällen zwischen Mieter und Vermieter
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern
  • Erstellung von Miet-, Pacht- und Wohnungskaufverträgen
  • Gerichtliche Kündigung / Herausgabe von Kautionen
  • Betriebskostenüberprüfung
  • Indexberechnungen

 

Ihre Experten im Miet- und Wohnrecht – Koch Rechtsanwalt