Achtung: SARON ersetzt CHF-LIBOR

In letzter Zeit erreichen uns zahlreiche Anfragen von Kreditnehmern von Fremdwährungskrediten (insbesondere Schweizer Franken), wonach die Zinsbemessungsgrundlage (bisher LIBOR) durch SARON („Swiss Average Rate Overnight“) ersetzt wird. Hintergrund dieser Schreiben ist, dass die Financial Conduct Authority (FCA) Anfang 2022 den CHF LIBOR einstellen wird.

In Österreich dient der CHF LIBOR als Bemessungsgrundlage für über 50.000 Hypothekarkredite. Dies entspricht einem Volumen von 9,6 Milliarden EUR bzw. rund 5,7% der gesamten Verschuldung der privaten Haushalte. Rund 400 österreichische Banken nutzen den CHF LIBOR als Bezugsgrundlage.

Da der Entfall des LIBOR zu einem vertragslosen Zustand führen würde – Zinsen könnten dann nicht mehr ermittelt werden – sah sich die EU-Kommission gezwungen, eine Ersatzbemessungsgrundlage zu finden, die dem CHF LIBOR möglichst nahekommt. Ab 01.01.2022 wird

·         der CHF LIBOR 1 Monate durch den SARON 1 Monat Compound und

·         der CHF LIBOR 3 Monate, CHF LIBOR 6 Monate sowie der CHF LIBOR 12 Monate durch den SARON 3 Monate Compound

ersetzt, wobei zusätzlich eine prozentuelle Anpassung in absoluten Zahlen zwingend anzuwenden ist.

Ob diese Vorgaben von den österreichischen Banken richtig angewendet werden, muss im Einzelfall überprüft werden. Aufgrund jahrelanger Erfahrung verfügt unsere Kanzlei über große Expertise zu Fragen rund um Fremdwährungskredite, sodass wir diese Überprüfung gerne für Sie durchführen. Im Hinblick auf neue verbraucherfreundliche Entscheidungen des EuGH (zuletzt vom 18.11.2021) überprüfen wir für Sie gerne auch die Möglichkeit, aus Ihrem Frankenkredit möglichst kostengünstig auszusteigen.

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