Verbranntes Gebäude nach einem Brandschaden, daneben ein Richterhammer und eine Waage als Symbol für juristische Auseinandersetzungen mit der Versicherung wegen gekürzter Leistungen.

Feuerversicherung zahlt nicht vollständig? Unterversicherung & Verkehrswertklausel – was Sie wissen müssen

Ihre Versicherung kürzt die Zahlung nach einem Brandschaden? Oft beruft sich der Feuerversicherer im Zuge der Schadenregulierung auf Unterversicherung oder verweist auf den sogenannten "Verkehrswert", der weit unter dem tatsächlichen Schaden liegt. In vielen Fällen ist das nicht zulässig – wir zeigen Ihnen, warum.

Ein häufiges Problem: Die Feuerversicherung zahlt nicht den vollen Schaden nach einem Brand
Viele Versicherungsnehmer sind irritiert: Das Gebäude brennt ab – und die Versicherung ersetzt nicht den Zeitwert oder gar den Neuwert, sondern nur einen angeblich viel niedrigeren Verkehrswert. Oder es wird pauschal behauptet, das Objekt sei „unterversichert“, sodass die Entschädigung anteilig gekürzt wird. All das, obwohl die Versicherungsnehmer seit Jahren die ihnen vorgeschriebenen Prämien geleistet haben.

Genau dies kann rechtswidrig sein und von unseren Versicherungsanwälten erfolgreich bekämpft werden.


Ein Fall aus der Praxis:
Ein älteres Wohnhaus wird durch einen Brand zerstört. Die Versicherung verweigert eine volle Zahlung mit dem Argument, es liege eine „Unterversicherung“ vor – und ersetzt statt des Zeitwerts nur den angeblichen „Verkehrswert“ in Höhe von rund EUR 200.000 . Tatsächlich betrug der Zeitwert jedoch über EUR 400.000  – eine Kürzung um mehr als 50 %!
Unsere Kanzlei kämpft für die Rechte der Versicherungsnehmer: Wir vertreten die Ansicht, dass der Versicherer den vollen Zeitwert ersetzen muss. Auch der Unterversicherungseinwand ist im Fallbeispiel unzulässig, weil der Versicherungsnehmer nie einen eigenen Neuwert angegeben hatte – vielmehr beruhte die Prämienberechnung auf einem Altangebot der Versicherung.


⚠️ Typische Argumente der Versicherer – und warum sie nicht halten müssen:
• „Das Gebäude war unterversichert“ – obwohl der Versicherungsnehmer nie einen Wert genannt hat.
• „Laut Bedingungen wird maximal der Verkehrswert ersetzt“ – obwohl dieser Begriff nirgendwo erklärt ist.
• „Verkehrswert wurde durch einen Sachverständigen festgestellt“ – aber nach nicht nachvollziehbaren Kriterien.

Was viele nicht wissen: Der Begriff „Verkehrswert“ kann gegen das Transparenzgebot verstoßen
In den gängigen Versicherungsbedingungen (z. B. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung, AFB) steht häufig:
Bei Zerstörung eines Gebäudes wird vorerst nur der Zeitwert, höchstens aber der Verkehrswert ersetzt.“
Doch: Was ist der Verkehrswert? Wird der Bodenwert einbezogen? Zählt der regionale Immobilienmarkt? Gibt es Vergleichswerte?


➡️ In vielen Verträgen fehlt eine klare Definition – das könnte rechtswidrig sein. Laut EU-Klauselrichtlinie (93/13/EWG) muss eine zentrale Vertragsbedingung verständlich sein; sie darf nicht zu einem vertraglichen Ungleichgewicht führen. Andernfalls ist die Klausel unwirksam – die Versicherungsnehmer könnten somit den höheren Zeitwert ersetzt erhalten.


️ Was wir für Sie tun können:
• Wir prüfen Ihre Polizze, Ihren Antrag und die Schadensabrechnung.
• Wir bewerten, ob die Berufung auf „Unterversicherung“ oder „Verkehrswert“ rechtens ist.
• Wir fordern für Sie die volle Versicherungsleistung – notfalls gerichtlich.
• Wir beraten auch Makler und Hausverwalter, die für ihre Kunden klare Lösungen brauchen.


Wann sollten Sie uns kontaktieren?
✅ Ihre Versicherung zahlt nicht den vollen Schaden im Brandfall.
✅ Sie erhalten nur eine Zahlung unter dem Zeitwert.
✅ Es wird ein nicht nachvollziehbarer Verkehrswert herangezogen.
✅ Der Feuerversicherer spricht von Unterversicherung, obwohl Sie nie selbst Werte genannt haben.
✅ Ihre Versicherungspolizze stammt aus älteren Jahren, wurde aber nie angepasst oder aktualisiert.

 

➡️ Unser Tipp: Sichern Sie sich eine rechtliche Ersteinschätzung. Unsere versicherungsrechtliche Expertise kann im Brandfall zu einem erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert führen. Rufen Sie uns an.

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