IFA – Life Class Sixty Plus:

Wir vertreten derzeit mehrere Mandanten, die das Pensionsvorsorgemodell LifeClassSixty Plus der IFA Institut für Anlageberatung AG gezeichnet haben.

Das Modell der IFA AG setzt sich aus einem Fremdwährungskredit, einer Rentenversicherung, und einem Tilgungsträger zusammen. Nach Tilgung des endfälligen Fremdwährungskredits sollte Zeichnern des Pensionsvorsorgemodells eine lebenslange Rente zur Verfügung stehen. Die von der IFA AG vorgenommenen Berechnungen beruhten jedoch auf unvertretbaren und ex-ante betrachtet unrealistischen Annahmen. So wurde in den Modellrechnungen die zu erwartende Kürzung von Rentenzahlungen nicht entsprechend ausgewiesen, die Ablaufleistung des Tilgungsträgers falsch dargestellt, die statistische Lebenserwartung zu hoch angesetzt und fragwürdige Annahmen zur steuerrechtlichen Beurteilung getroffen. Die von den Zeichnern des Pensionsvorsorgemodells zu erbringenden Eigenleistungen sind in der Folge entgegen den ursprünglichen Zusicherungen binnen kurzer Zeit dramatisch angestiegen.

Damit das Pensionsvorsorgemodell dennoch weitervermarket werden konnte, wurde LifeClassSixty Plus im Jahr 2003 entsprechend adaptiert. Es wurde vorgesehen, dass die neuen Zeichner des Modells innerhalb der ersten 15 Veranlagungsjahre der Höhe nach unveränderte Rentenzahlungen erhalten sollten. Ab dem 16. Veranlagungsjahr sollte sich diese Rente an die gegebenen Marktverhältnisse anpassen.

Die IFA teilte den neuen Zeichnern von LifeClassSixty Plus in diesem Zusammenhang jedoch nicht mit, dass die bei Vertragsabschluss zugesicherte Garantierente ebenfalls einer Kürzung unterliegen sollte.

Ab dem Jahr 2018 wurden die Rentenzahlungen sodann um rund (!) 50% und somit deutlich unter die ursprünglich garantierte Rente gekürzt. Die neuen Zeichner von LifeClassSixty Plus erlitten somit nicht nur erhebliche Veranlagungsverluste, sondern müssen nun auch erheblich reduzierte Rentenzahlungen akzeptieren. Diese Rentenzahlungen eignen sich höchstens für die (teilweise) Rückführung der entstanden Deckungslücken. Eine tatsächliche Pensionsleistung wird in vielen Fällen voraussichtlich niemals mehr erbracht werden.

Betroffenen empfehlen wir jedenfalls, schnell zu handeln: Schadenersatzansprüche verjähren binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Rentenkürzungen erfolgten erstmalig ab 2018, daher könnte bereits ab dem Jahr 2021 mit einer Verjährung der Ansprüche zu rechnen sein. Allfällige Schadenersatzansprüche könnten sodann nur mehr auf Arglist gestützt werden.

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