03/02/2025 von Dieter Koch 0 Kommentare
OGH-Entscheidung zur Unwirksamkeit von Klauseln in Mietverträgen: Mieter können Tausende Euro zurückverlangen.
In einer aktuellen und richtungsweisenden Entscheidung befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Wirksamkeit von Klauseln über Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Heizkosten, öffentliche Abgaben und besondere Aufwendungen). Die klagenden Mieter begehrten vom Vermieter die Rückzahlung von Beträgen, die sie aufgrund von Vorschreibungen für solche Bewirtschaftungskosten bezahlt haben. Sie argumentierten, dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag unwirksam sei und die Beträge daher rechtsgrundlos geleistet wurden.
Der OGH stellte fest, dass die Vertragsklausel betreffend die Betriebskosten tatsächlich unwirksam ist, weil in dem vom Vermieter vorformulierten Mietvertrag nicht abschließend festgelegt war, was unter „Bewirtschaftungskosten“ zu verstehen ist. Für Mieter bleibe laut OGH unklar, welche Kostenbelastung aus dieser Klausel letztlich für sie resultieren würde. Der Vermieter wurde zur Rückzahlung sämtlicher bereits geleisteter Bewirtschaftungskosten in Höhe von EUR 11.000,- verpflichtet. Dem Argument des Vermieters, dass mit Bezahlung der Beträge in der Vergangenheit eine schlüssige Vereinbarung der Kostentragungspflicht verbunden wäre, erteilte der OGH eine Absage. Der OGH stellte weiters fest, dass die klagenden Mieter im Mietverhältnis fortan keinerlei Betriebskosten mehr bezahlen müssen.
Die Entscheidung ist aus verbraucherrechtlicher Sicht bahnbrechend und hat massive finanzielle Auswirkungen: Liegt eine ungültige Klausel betreffend die Verrechnung von Bewirtschaftungskosten vor, können Mieter sämtliche bezahlten Betriebskosten, Heizkosten, öffentliche Abgaben und besondere Aufwendungen zurückverlangen und dürfen im Mietverhältnis zukünftig derartige Kosten auch nicht mehr zur Verrechnung gelangen.
Die jüngste Entscheidung des OGH zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, Mietverträge auf potenziell unwirksame Klauseln zu überprüfen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind erheblich: Mieter können nun zu Unrecht gezahlte Betriebskosten in Höhe von bis zu Tausenden Euro zurückfordern. Darüber hinaus dürfen derartige Kosten künftig nicht mehr im Mietverhältnis verlangt werden.
Wenn Sie also in Ihrem Mietvertrag ähnliche Klauseln finden, die unklar oder unvollständig erscheinen, könnte es sich lohnen, diesen durch unsere Mietrechtsexperten überprüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unnötig hohe Kosten tragen müssen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihren Mietvertrag auf mögliche Fallstricke zu überprüfen.
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