OGH kippt Kreditbearbeitungsgebühren

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern: OGH erklärt Entgelte für unzulässig

Jetzt prüfen lassen: Rückzahlung von Kreditgebühren & Zinsen möglich

 

Mit seiner aktuellen Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich pauschale Kreditbearbeitungsgebühren für rechtswidrig erklärt. Betroffene Kreditnehmer – insbesondere Verbraucher – können bereits bezahlte Kreditgebühren zurückfordern. Auch Zinsen und weitere laufende Entgelte sind erstattungsfähig.

 

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Kreditbearbeitungsgebühren sind pauschale Entgelte, die Banken zusätzlich zu den Kreditzinsen verlangen – etwa 1 % bis 3 % der Kreditsumme. Sie sollen angeblich Leistungen wie Bonitätsprüfung oder Vertragserstellung abgelten. Laut OGH und EuGH könnten diese Tätigkeiten aber originäre Pflichten der Banken sein und dürfen nicht gesondert verrechnet werden.

 

⚖️ Was hat der OGH entschieden?

 

In der Entscheidung 7 Ob 169/24i stellt der OGH klar:

 

Das Kreditbearbeitungsentgelt gehört nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle gemäß §  879 Abs  3 ABGB.“

 

Damit folgt der OGH der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Abstand von älteren Urteilen (z. B. 6 Ob 13/16d), die Kreditgebühren noch als zulässig ansahen.

 

Darüber hinaus sieht der OGH solche Gebühren als „gröblich benachteiligend“ im Sinne von § 879 Abs 3 ABGB an. Hintergrund:  Die pauschalierte Berechnung von etwa 1,5 % der Kreditsumme führt nach Ansicht des Höchstgerichts regelmäßig zu einer groben Überschreitung der tatsächlichen Bearbeitungskosten der Bank. Bereits bei durchschnittlichen Kreditsummen ergeben sich so überhöhte Entgelte von mehreren Tausend Euro.

 

❗ Warum ist das wichtig für Kreditnehmer?

  • Rückforderung möglich: Bezahlte Kreditgebühren können vollständig zurückverlangt werden.
  • Zinsen inklusive: Die Bank muss zusätzlich 4 % Zinsen jährlich ab dem Zahlungstag erstatten – auch bei alten Verträgen.
  • Rückzahlung lohnt sich: Bereits bei einer Kreditsumme von EUR 100.000 können sich mehrere Tausend Euro Erstattung ergeben.

 

Unsere Auswertungen: Weitere Kreditentgelte oft noch höher

Die Prüfung von Kontoauszügen zahlreicher Mandanten zeigt: Zusätzlich zur Kreditbearbeitungsgebühr wurden laufende Kreditentgelte (z. B. Kontoführungsgebühr, Prolongationsgebühr, Konvertierungsgebühr etc.) verrechnet. Die Summe dieser Gebühren übersteigt die Kreditbearbeitungsgebühr deutlich.

 Die Rückforderung kann sich daher doppelt rechnen!

 

CHF-Kredit? Rückforderung mit Kursvorteil

Wurden Kreditentgelte in Schweizer Franken (CHF) bezahlt, erfolgt die Rückzahlung in Euro zum aktuellen Kurs. So entsteht oft ein Wechselkursgewinn, der Fremdwährungsverluste teilwese ausgleichen kann.

 

Erste Banken erstatten bereits – aber nicht freiwillig alles

Einige Banken bieten bereits Teilrückzahlungen an – allerdings meist ohne Verzugszinsen oder volle Erstattung. Lassen Sie sich nicht mit einer pauschalen Lösung abspeisen. Eine juristische Prüfung lohnt sich.

 

Weitere unzulässige Entgelte laut OGH

Neben Kreditbearbeitungsgebühren hat der OGH auch folgende Gebühren für unzulässig erklärt:

  • Vertragsänderungsentgelte
  • Rahmenkreditpauschalen
  • Gebühren für Löschungsquittungen
  • Pauschale Mahnspesen
  • Intransparente Kontoführungsentgelte

Auch diese Beträge sind rückforderbar.

 

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