Symbolbild Online-Betrug: Person am Laptop mit Hacker-Symbol, zeigt Risiken von Phishing und eBanking-Betrug für Bankkunden

Phishing, Kartenbetrug, eBanking-Fehlfunktionen

Digitalisierung im Zahlungsverkehr: Bequem, aber riskant

Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bietet Bankkunden viel Komfort – bringt jedoch auch erhebliche Risiken mit sich. Phishing-Angriffe, Kreditkartenbetrug und Sicherheitslücken im eBanking führen immer wieder zu unautorisierten Transaktionen, die für Betroffene existenzbedrohlich sein können.

 

Die zentrale Frage lautet: Wer haftet?

 

Banken verweisen häufig auf die Sorgfaltspflicht der Kunden, doch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018) gibt klare Regeln vor.

Grundsätzlich gilt:

 

✅ Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungsvorgänge unverzüglich erstatten (§ 68 ZaDiG 2018), es sei denn, sie kann nachweisen, dass der Kunde betrügerisch oder grob fahrlässig gehandelt hat (§ 69 ZaDiG 2018).

 

Häufige Betrugsformen – und Ihre Rechte:

 

1️⃣ Physischer Kartenmissbrauch
Wird eine verlorene oder gestohlene Bank- oder Kreditkarte missbräuchlich verwendet, hängt die Haftung des Kunden maßgeblich von dessen Sorgfalt ab. Typische Risikokonstellationen:

❗ Verspätete Verlustmeldung: Der Kartenverlust wurde nicht unverzüglich gemeldet (§ 62 ZaDiG 2018).
❗ PIN auf Karte vermerkt oder gemeinsam aufbewahrt: Dies wird in der Regel als grobe Fahrlässigkeitgewertet.
❗ Weitergabe der PIN an Dritte: In solchen Fällen wird dem Kunden oft eine volle Haftung angelastet.

Wichtig: Auch wenn Banken eine Haftung ablehnen, ist das nicht immer rechtmäßig. In vielen Fällen fehlt ein ausreichender Nachweis grober Fahrlässigkeit, weshalb wir für unsere Mandanten erfolgreich Rückerstattungen durchsetzen.


2️⃣ Phishing – Betrügerische E-Mails, Anrufe und Websites
Phishing ist die häufigste Ursache für Online-Betrugsfälle. Dabei werden Kunden meist zu Handlungen verleitet, die dem Täter direkten Zugriff auf das Konto ermöglichen. Beispiele:

❗Gefälschte E-Mails: Täuschend echt wirkende Mails einer Bank fordern den Kunden auf, sich über einen Link ins eBanking einzuloggen. Die Seite ist jedoch gefälscht.
❗Anrufe von angeblichen Support-Mitarbeitern: Betrüger geben sich als IT-Support aus und veranlassen den Kunden, ein Fernwartungsprogramm (z. B. AnyDesk) zu installieren. Sobald der Kunde im eBanking eingeloggt ist, können die Täter Überweisungen tätigen, die dann vom Kunden (z. B. per sTAN, sIdentity) autorisiert werden.
❗Freigabe von Autorisierungsgeräten: Der Kunde klickt auf einen Link und gibt unwissentlich das Gerät des Täters als autorisiertes Gerät frei.
❗Systematisches Ausprobieren von Verfügernummern: Durch automatisierte Angriffe werden fremde Zugänge geknackt.

 

Banken argumentieren oft, der Kunde habe nicht sorgfältig gehandelt. Doch nach dem ZaDiG 2018 haftet der Kunde bei leichter Fahrlässigkeit maximal mit EUR 50,-. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzist eine volle Haftung möglich.

Banken müssen zudem nachweisen, dass alle starken Kundenauthentifizierungsverfahren  ordnungsgemäß eingehalten wurden. Werden Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, bleiben Banken ersatzpflichtig.

 

️Unsere Unterstützung – Ihre Rechte durchsetzen

Wir prüfen für Sie, ob die Bank

  • alle gesetzlichen Sicherheitsstandards eingehalten hat,
  • tatsächlich grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, und
  • ob eine Haftungsbeschränkung auf EUR 50,- möglich ist.

Gerade bei Phishing- und Fernwartungsfällen bestehen gute Chancen, eine Rückerstattung zu erreichen. Häufig führen wir außergerichtliche Verhandlungen oder Klagen gegen Banken, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen.

 

Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie Opfer eines Betrugsfalls geworden sind oder eine unautorisierte Abbuchung festgestellt haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte effizient und kompetent durchzusetzen.

 

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