20/03/2020 0 Kommentare
Rückabwicklung geschlossener Schiff- und Immobilienfonds
Wenn Renditeerwartungen von Unternehmensbeteiligungen enttäuschen oder bereits geleistete Fonds-Auszahlungen wegen Insolvenz zurückverlangt werden.
Der Hintergrund: Ab 2002 haben zahlreiche österreichische Banken Treuhandbeteiligungen an geschlossenen Fonds vermittelt. Vorgesehen war, dass sich Anleger mittelbar über einen Treuhänder an der jeweiligen Fonds-Gesellschaft beteiligen. Was österreichische Anleger zumeist jedoch nicht wussten: Sie wurden hierdurch „Quasi-Gesellschafter“ mit allen gesellschaftlichen Rechten und Pflichten.
Das Problem: In den Folgejahren haben österreichische Verbraucher Fonds-Ausschüttungen erhalten, die in der Regel jedoch nicht durch bilanzielle Gewinne gedeckt waren. Derartige Ausschüttungen führten zu einem Wiederaufleben der persönlichen Haftung der „Quasi-Gesellschafter“. Weil die Fonds-Konzepte zudem häufig nicht aufgegangen sind, wurden über mehrere Fonds-Gesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet. Österreichische Verbraucher sehen sich mit Aufforderungsschreiben deutscher Insolvenzverwalter konfrontiert, wonach bereits geleistete Fonds-Ausschüttungen zurückzuerstatten wären.
Eine mögliche Lösung: Anleger wurden bei Vertragsabschluss nicht bzw. unzureichend über das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften belehrt. Sofern ein Haustürgeschäft tatsächlich vorgelegen ist, kann der Vertrag auch viele Jahre nach Vertragsabschluss rückwirkend aufgehoben werden. Österreichische Verbraucher können sich hierdurch von ihren ungeliebten Unternehmensbeteiligung lösen. Hierdurch könnte unseres Erachtens die Forderung der Insolvenzverwalter erfolgreich abgewehrt werden. Ein Rücktritt kann sich jedoch auch dort lohnen, wo die ursprünglich zugesagten jährlichen Fonds-Ausschüttungen hinter den tatsächlichen Erwartungen zurückgeblieben sind.
Betroffenen bieten wir zum Thema Rückabwicklung von Unternehmensabteilungen derzeit eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an.
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