Update Energierecht – Strompreiserhöhungen in vielen Fällen wohl unzulässig

Mit 1. Jänner 2025 ist die Strompreisbremse in Österreich Geschichte. Nach jüngsten Medienberichten sollen auch Netzkosten im nächsten Jahr massiv steigen. Verbraucherschützer raten gerade deshalb, zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen.

Angesichts der erneut drohenden Kostenexplosion gerät die wohl wesentlichste Frage in den Hintergrund: Waren Strompreislieferanten berechtigt, die Preise überhaupt zu erhöhen? Aktuelle Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien deutet darauf hin, dass Strompreiserhöhungen zu Unrecht erfolgten. Dies gleich aus mehreren Gründen.

Mehrere Strompreisanbieter haben im Zuge des Ukraine-Kriegs zunächst einseitig ihre AGB geändert und damit die Grundlage für die exorbitanten Preiserhöhungen gelegt. Den Verbrauchern wurde aber nicht mitgeteilt, dass die AGB-Änderung insbesondere aufgrund einer bereits feststehenden Preiserhöhung erfolgte. Ganz im Gegenteil. Private Haushalte wurde im Glauben gelassen, dass sich aufgrund der Neuregelung der Geschäftsbedingungen Preise sowohl erhöhen als auch senken könnten. Diese irreführende Darstellung führte im konkreten Fall dazu, dass die Änderung der AGB und damit die Grundlage für die Preiserhöhung als unzulässig angesehen wurde.

 

In einem anderen Fall bewarb ein Stromanbieter seine Energielieferverträge mit „Strom aus 100% Wasserkraft“. Zugleich sahen die AGB eine Bestimmung vor, wonach der Strompreis anhand des ÖSPI (Österreichischer Strompreisindex) angepasst wird. Da der Index nicht unterscheidet, aus welcher Erzeugungsquelle der Strom stammt (hier: 100% Wasserkraft), erachtete das Oberlandesgericht Wien die Preisanpassungsklausel als gesetzwidrig. Damit fehlt einer durchgeführten Preisanpassung die gesetzliche Grundlage.

 

Aufgrund dieser ausgesprochen verbraucherfreundlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien (eine dieser Entscheidungen ist bereits rechtskräftig), empfehlen wir Verbrauchern bereits vor einem Anbieterwechsel die Bestimmungen ihres Energieliefervertrag überprüfen zu lassen. Sollten sich durchgeführte Preiserhöhungen als unzulässig herausstellen, ist nicht nur mit der Rückerstattung eines beträchtlichen Betrags zu rechnen, sondern kann künftig auch der drohenden Kostenexplosion entgegengewirkt werden.

 

Von der Überprüfung der Stromlieferverträge bis zur Verschaffung einer allfälligen Rechtsschutzdeckung für ein Vorgehen gegen Stromlieferanten stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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