VW Golf

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Innerhalb kürzester Zeit wurden in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dieter Koch zwei Sachverhalte wegen Betrügereien bei Gebrauchtwagenkäufen anhängig....

Innerhalb kürzester Zeit wurden in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dieter Koch zwei Sachverhalte wegen Betrügereien bei Gebrauchtwagenkäufen anhängig. In beiden Fällen haben Autokäufer aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag einen Gebrauchtwagen im Raum Baden / Traiskirchen erworben. In beiden Fällen stellte sich nach der Übergabe des Fahrzeuges heraus, dass der Kilometerstand am Fahrzeug wesentlich im Sinne einer Kilometerkorrektur nach unten manipuliert war. Auch andere als diese beiden Fälle sind bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aktenkundig.


Die Täter, die offensichtlich einer kriminellen Organisation angehören, kaufen gebrauchte Fahrzeuge mit höherem Kilometerstand zu einem diesem Kilometerstand entsprechend geringen Kaufpreis. Oftmals noch am selben Tag wird die Kilometeranzeige am Fahrzeug durch Manipulation reduziert. Pickerlgutachten, welche den Kilometerstand des Fahrzeuges ausweisen, werden hochprofessionell gefälscht; Selbiges gilt für Servicehefte.

Unter Vorlage dieser gefälschten Urkunden werden die Fahrzeuge dann zu einem wesentlich höheren Kaufpreis weiterveräußert, wobei die Erwerber die Täuschung erst wesentlich später – im Regelfall bei Servicebesuchen in einer Fachwerkstätte – bemerken. Eine Kontaktaufnahme mit den Veräußerern ist dann in der Regel nicht mehr möglich, weil diese aus Anlass des Verkaufs unter falschem Namen und falscher Adresse aufgetreten sind.

In einem Fall hat sich ein betrügerisches Mitglied einer solchen Organisation nur als Vermittler ausgegeben. Er behauptete, er hätte vom früheren Eigentümer die Vollmacht erhalten, das Fahrzeug weiterzuverkaufen. Er legte einen Kaufvertrag vor, in welchem nur der frühere (im Regelfall rechtschaffene) Eigentümer als Verkäufer aufschien. Der Käufer und betrogene neue Eigentümer hat diesen Vertrag direkt gegengezeichnet. Der „Vermittler“ hat den Kaufpreis für das kilometermanipulierte Fahrzeug übernommen. In derartigen Fällen kann aber durchaus eine Haftung des früheren (rechtschaffenen) Eigentümers schlagend werden, der eigentlich der Meinung war, sein Fahrzeug an den angeblichen „Vermittler“ rechtswirksam veräußert zu haben – wenn er nämlich dem betrügerisch handelnden „Vermittler“ einen Kaufvertrag nur mit seiner Unterschrift aushändigt und nicht darauf achtet, dass auch der Vermittler als Käufer unterschreibt. Wenn dem betrogenen neuen Eigentümer nämlich ein derartiger Kaufvertrag vorgelegt wird, auf welchem nur der ursprünglich Eigentümer als Verkäufer aufscheint, durfte der neue Eigentümer davon ausgehen, dass der frühere Eigentümer dem Betrüger tatsächlich eine Vermittlungsvollmacht erteilt hat. Der frühere Eigentümer haftet dann kraft Anscheins einer Vollmachterteilung dem neuen Eigentümer für den zuviel bezahlten Kaufpreis.

Zu diesem Themenbereich ist in der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dieter Koch derzeit ein Verfahren beim Bezirksgericht Baden anhängig; über den Ausgang wird zu gegebener Zeit berichtet werden.

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