19/08/2025 von Mike Majnik 0 Kommentare
Update: BAWAG erstattet Kreditbearbeitungsgebühren – Vorsicht bei Vergleichsangeboten!
Immer mehr Banken reagieren auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) 7 Ob 169/24i: Pauschale Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig und können zurückgefordert werden.
Jüngst hat auch die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG angekündigt, betroffene Kunden zu entschädigen – zumindest teilweise (Kleine Zeitung berichtete).
BAWAG-Kunden können Kreditgebühren zurückfordern
Die Arbeiterkammer (AK) und die BAWAG haben sich auf eine Lösung verständigt:
- Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig rückerstattet.
- Bei Immobilienkrediten erfolgt eine gestaffelte Rückzahlung, abhängig von der Höhe der verrechneten Gebühr.
- Rückerstattungen sind bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft.
- Auch Zwischenfinanzierungs- und Rahmenkreditentgelte können zurückgefordert werden.
Betroffene Kreditnehmer können die Rückerstattung über ein Online-Formular beantragen. Damit ist klar: Das Thema Kreditgebühren bewegt inzwischen hunderttausende Verbraucher in ganz Österreich.
⚖️ Warum Sie Vergleichsangebote nicht vorschnell unterschreiben sollten
Vergleich bedeutet oft endgültigen Verzicht
Viele Banken machen ihren Kunden derzeit Vergleichsvorschläge. Diese Angebote sehen oft Teilzahlungen vor, schließen aber in der Regel weitere Rückforderungsansprüche endgültig aus.
OGH-Urteil zur generellen Unzulässigkeit steht noch aus
Der OGH hat bislang nicht abschließend entschieden, ob Kreditbearbeitungsgebühren generell unzulässig sind. Sollte diese Klarstellung erfolgen, stünde Kreditnehmern die vollständige Rückzahlung samt 4 % Zinsen p.a. zu.
OGH-Rechtsprechung: Klare Tendenz gegen Bearbeitungsgebühren
In der Entscheidung 7 Ob 169/24i, Rz 42 heißt es ausdrücklich:
„Ob formularmäßig vereinbarte Kreditbearbeitungsentgelte allein deshalb missbräuchlich sind, weil damit keine nur aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall erforderlichen Mehrleistungen des Kreditinstituts abgegolten werden […], muss hier nicht geklärt werden […].“
Diese Passage deutet bereits darauf hin, dass der OGH die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Entgelte nicht bestätigt. Vielmehr bereitet er eine strukturelle Kritik vor, wie sie das Oberlandesgericht Innsbruck (2 R 140/15b) bereits 2015 formulierte:
- Bearbeitungsgebühren decken Tätigkeiten ab, die gesetzlich vorgeschrieben oder zwingend mit der Kreditabwicklung verbunden sind.
- Dazu zählen u.a. Kreditwürdigkeitsprüfung, Haushaltsrechnung, Sicherheitenbewertung, Vertragsausfertigung und Auszahlungskontrolle.
- Diese Leistungen sind Kernpflichten der Bank und bereits durch die vereinbarten Kreditzinsen abgegolten.
❗ Welche Kreditentgelte noch unzulässig sein könnten (Kontoführungsgebühr, Prolongationsgebühr, Gestionsgebühr, Konvertierungsgebühr)
Unsere Erfahrung zeigt: Banken haben neben der Kreditbearbeitungsgebühr auch zahlreiche weitere Kreditentgelte verrechnet, die nach der OGH-Rechtsprechung unzulässig sein dürften, etwa:
- Kontoführungsgebühr für Kreditkonten
- "Gestionsgebühr"
- "Prolongationsgebühr "
- "Konvertierungsgebühr"
Gerade bei langfristigen Kreditverträgen summieren sich diese laufenden Gebühren über Jahre hinweg auf deutlich höhere Beträge als die ursprüngliche Bearbeitungsgebühr.
Wichtig: In vielen Vergleichsangeboten versuchen Banken, auch diese zusätzlichen Rückforderungsansprüche auszuschließen. Kreditnehmer sollten daher unbedingt prüfen lassen, dass sich der Vergleich nur auf die Kreditbearbeitungsgebühr, nicht aber auf weitere Entgelte, erstreckt.
Rechtsschutzversicherung: So lassen sich Kostenrisiken vermeiden
Viele Kreditnehmer zögern, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen – aus Sorge vor Prozesskosten. Dabei übernimmt in zahlreichen Fällen die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Verfahren gegen die Bank.
Wann Rechtsschutzdeckung greift
Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken Klagen gegen Banken wegen unzulässiger Entgelte ab. So können Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen.
Deckung auch bei nicht mehr bestehender Versicherung
Wichtig: Es reicht aus, dass zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses eine Rechtsschutzversicherung bestanden hat. Es ist unschädlich, wenn der Vertrag heute nicht mehr besteht oder bei einem anderen Versicherer geführt wird.
Unsere Empfehlung: Jetzt genau hinsehen
- Vergleich nicht vorschnell annehmen: Die Versuchung ist groß, eine sofortige Rückzahlung zu akzeptieren. Doch das Risiko besteht, dass Sie auf tausende Euro an weiteren Rückforderungsansprüchen verzichten.
- Individuelle Prüfung: Jede Bank, jeder Kreditvertrag und jede Gebührenstruktur sind unterschiedlich. Ein Vergleich sollte nur nach juristischer Prüfung unterzeichnet werden.
- Rechtsschutz nutzen: Wenn Rechtsschutzdeckung besteht, können Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen.
- Volle Ansprüche sichern: Ziel ist die Rückzahlung aller unzulässigen Kreditgebühren inklusive 4 % Zinsen pro Jahr.
Koch | Rechtsanwälte – Ihre Experten für Rückforderung von Kreditgebühren
Wir bieten:
- Fundierte Einschätzung zu Ihren Kreditunterlagen
- Prüfung von Vergleichsvorschlägen und deren Risiken
- Durchsetzung sämtlicher Rückforderungsansprüche (Bearbeitungsgebühr, Kontoführungsgebühr, Gestionsgebühr, Prolongationsgebühr etc.)
- Klare Strategie im Lichte der aktuellen OGH- und EuGH-Rechtsprechung
- Unterstützung bei der Prüfung Ihrer Rechtsschutzdeckung
Jetzt Unterlagen prüfen lassen – bevor Sie vorschnell einen Vergleich unterschreiben!
Lesen Sie auch unseren ersten Beitrag zum Thema: "Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern - OGH erklärt Entgelte für unzulässig."
Was Kreditbearbeitungsgebühren sind, warum sie unzulässig sind und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen, erfahren Sie in unserer Rubrik Bankrecht.
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