25/04/2026 von Mike Majnik 0 Kommentare
Vermittlungsvergütung im Kreditvertrag: Rückforderung möglich?
In vielen neueren Kreditverträgen findet sich neben oder anstelle einer "Kreditbearbeitungsgebühr" eine "Vermittlungsvergütung". Für Verbraucher stellt sich daher die berechtigte Frage:
Kann auch diese Vermittlungsvergütung zurückgefordert werden?
Ein typisches Beispiel einer Vermittlungsprovision aus einem Kreditvertrag
In einem Kreditvertrag werden etwa folgende Kosten ausgewiesen:
- "Kreditbearbeitungsgebühr": EUR 1.500"
- "Vermittlungsvergütung: EUR 7.500"
Gerade die Rückforderung der deutlich höheren Vermittlungsvergütung ist wirtschaftlich oft besonders interessant.
Entscheidend ist die Rolle des Kreditvermittlers
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt vor allem davon ab, welche Stellung der Kreditvermittler hatte:
- Gebundener Kreditvermittler
Er ist wirtschaftlich oder organisatorisch eng mit der Bank verbunden. Dann spricht oft viel dafür, dass die Vermittlungsvergütung eigentlich der Bank zuzurechnen ist. - Ungebundener Kreditvermittler
Er ist nicht an eine bestimmte Bank gebunden. Hier ist genauer zu prüfen, ob überhaupt eine echte und transparente Entgeltvereinbarung mit dem Verbraucher vorliegt. - Unabhängiger Kreditmakler
Auch ein unabhängiger Vermittler darf grundsätzlich ein Entgelt verlangen. Das bedeutet aber nicht, dass jede Vermittlungsvergütung automatisch zulässig ist.
Wann ist eine Vermittlungsvergütung problematisch?
Eine Vermittlungsvergütung kann rechtlich angreifbar sein, wenn
- sie erst spät offengelegt wurde,
- der Verbraucher den Vermittler nicht frei gewählt hat,
- keine echte eigenständige Vermittlungsleistung erbracht wurde,
- die Vermittlungsvergütung wirtschaftlich bloß eine andere Bezeichnung für frühere Kreditkosten ("Kreditbearbeitungsgebühr", "Kreditbearbeitungsengtelt", etc.) ist,
- die Regelung intransparent formuliert ist oder
- das Vermittlungsentgelt grob überhöht ist.
Von wem kann die Vermittlungsvergütung zurückgefordert werden?
Je nach Vertragsgestaltung kommen Ansprüche in Betracht gegen:
- die Bank, wenn der Vermittler im Ergebnis Teil des bankseitigen Vertriebs war,
- den Kreditvermittler, wenn das Entgelt auf einer eigenen Vereinbarung (Vollmacht samt Entgeltvereinbarung) mit ihm beruhte,
- oder beide, wenn die Rollen bewusst vermischt wurden.
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