OGH zur Rückabwicklung von Fremdwährungskreditverträgen: Kreditvertrag der UniCredit Bank Austria AG ungültig!

Nun springt auch der OGH Frankenkreditnehmer erstmals zur Seite. Ein Fremdwährungskredit der UniCredit Bank Austria AG ist rückabzuwickeln.

In seiner ersten positiven Entscheidung zur Rückabwicklung von Fremdwährungskreditverträgen führt der Oberste Gerichtshof aus, dass ein Kreditvertrag aufgrund eines Formfehlers (hier: mangelnde Bestimmbarkeit der Fremdwährungsschuld) nicht zustande gekommen ist. Der Kreditvertrag ist bereicherungsrechtlich rückabzuwickeln. Entscheidend ist, ob der Kreditnehmer Euro oder Schweizer Franken erhalten hat. Hat dieser EUR erhalten, so ist (nur) dieser Betrag abzüglich bereits geleisteter Zahlungen zurückzustellen. Ein allfälliger Fremdwährungsverlust muss in diesem Fall also bei der Bank verbleiben. Offen bleibt, ob die Bank im Zuge der Rückabwicklung gesetzliche Zinsen in Höhe von 4% p.a. begehren kann. Ein solcher Vergütungszinsanspruch ist aus unserer Sicht aber in den meisten Fällen verjährt.

 

Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des OGH auch auf andere Kreditverträge (etwa der BAWAG P.S.K. oder der Erste Bank und deren Sparkassen) zu übertragen ist. Die diesbezüglichen Kreditverträge dürften zwar Regelungen zur Festlegung der Fremdwährungsschuld enthalten. Diese Bestimmungen sind unseres Erachtens aber intransparent und/oder missbräuchlich, was bereits von zahlreichen Gerichten festgestellt worden ist.

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